1.1. Diese AGB regeln die Verträge zwischen von Kilian Leidenfrost, Leidenfrost Advisory, Untermixnitz 29, A-2084 Weitersfeld, office@leidenfrost-advisory.com (im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).
1.2. Die AGB sowie projektspezifische Beauftragungskonditionen der Agentur, die zusammen mit einem Angebot übermittelt werden, haben Vorrang. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2.1. Die Agentur erbringt Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich Werkleistungen vereinbart werden.
2.2. Alle Angebote der Agentur sind freibleibend.
2.3. Angebote der Agentur sind unverbindlich hinsichtlich Preis, Menge und Termin. Der Kunde ist an seine Bestellung für zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung oder spätestens durch die Annahme der Leistung oder Produkte durch den Kunden zustande.
2.4. Die Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer (§1 KSchG).
2.5. Angebote der Agentur stellen eine Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zu legen. Wenn die Agentur dieses bestätigt, kommt der Vertrag zu Stande.
3.1. Leistungsfristen und -termine sind unverbindlich.
3.2. Lieferungen erfolgen EX WORKS ab dem Sitz der Agentur gemäß den Incoterms 2020.
3.3. Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen, wie z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Epidemien oder behördlichen Maßnahmen, unabhängig davon, ob sie die Agentur zu vertreten hat, verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Bei einem Aufschub von mehr als vier Monaten können beide Parteien den Vertrag kündigen.
4.1. Der Kunde stellt der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen für die Leistungserbringung in einer Form zur Verfügung, dass die Agentur die vereinbarten Leistungen erbringen kann. Solange angeforderte Informationen und Unterlagen nicht bei der Agentur sind, ist diese von der Leistungserbringung befreit.
4.2. Der Kunde unterstützt die Agentur angemessen und schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen, die im eigenen Betriebsbereich erforderlich sind.
4.3. Der Kunde sichert zu, dass alle bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
4.4. Der Kunde wird übermittelte Vertragsleistungen binnen drei Tagen freigeben. Die Agentur darf diese Leistungen auf Gefahr des Kunden veröffentlichen, wenn die Frist ungenutzt verstreicht.
5.1. Verträge ohne feste Laufzeit können beidseitig mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
5.2. Alle Leistungen der Agentur sind bis zum Vertragsende zu bezahlen.
6.1. Dienstleistungen werden wie vereinbart abgerechnet.
6.2. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3. Für strategische Leistungen wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Summe fällig.
6.4. Aufrechnung und Zurückbehaltung von Seiten des Kunden sind nicht zulässig.
7.1. Die Agentur leistet keine Gewährleistung für Dienstleistungen.
8.1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht exklusives, übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
8.2. Für Arbeitsergebnisse, die in Verbindung mit der Erstellung von Zielgruppen entstehen, erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich beschränktes und widerrufliches Nutzungsrecht.
8.3. Die Agentur kann Arbeitsergebnisse für Eigenmarketing nutzen.
8.4. Nach Vertragsbeendigung kann die Agentur Zielgruppendaten löschen.
9.1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit und wenn nur für vorhersehbare Schäden.
9.2. Jegliche Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
9.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Agentur.
9.4. Die Agentur haftet nicht für Sperrungen, Beschränkungen oder Löschungen einzelner Werbekonten bzw. Social-Media-Accounts des Kunden. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich über Beeinträchtigungen informieren.
10.1 Definition Vertraulicher Informationen Als "Vertrauliche Informationen" gelten alle nicht-öffentlichen Informationen einer Partei, die im Zusammenhang mit ihrem Geschäft stehen. Beide Parteien sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Parteien sind verpflichtet, Vertrauliche Informationen geheim zu halten und zu schützen. Reverse Engineering ist unzulässig. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verwendet und nur Mitarbeitern und Dritten offengelegt werden, die diese Informationen benötigen. Diese Pflichten müssen Dritten bei sonstiger Schadenersatzpflicht ebenfalls auferlegt werden.
10.2 Maßnahmen zum Schutz Vertraulicher Informationen Die Parteien ergreifen alle Maßnahmen nach den Regeln der Kunst, um Vertrauliche Informationen zu schützen.
10.3 Ausnahmen von der Vertraulichkeit Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die: (i) ohne Verstoß öffentlich bekannt werden; (ii) bereits rechtmäßig bekannt waren; (iii) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt; (iv) unabhängig von den Parteien entwickelt wurden; oder (v) aufgrund gesetzlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
10.4 Mitteilungen an Dritte Äußerungen gegenüber Dritten, die die Art, Inhalte oder Ergebnisse der Zusammenarbeit betreffen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
10.5 Fortdauer der Geheimhaltungspflicht Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung gelten auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von fünf Jahren.
11.1. Die Agentur ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen einzusetzen.
12.1. Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO im Auftrag des Kunden, der als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO handelt. Dies umfasst insbesondere Daten von Nutzern sozialer Netzwerke.
12.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung.
12.3. Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und endet mit deren Beendigung, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
12.4. Agentur und Kunde sind für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verantwortlich.
12.5. Die Agentur ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO, um ein angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
12.6. Die Agentur darf Dritte beauftragen, seine datenschutzrechtlichen Aufgaben zu übernehmen.
12.7. Der Vertragspartner unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung der Betroffenenrechte und bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Artikel 32 bis 36 DSGVO
12.8. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses haben die Vertragspartner ein Monat Zeit, sämtliche personenbezogenen Daten zu löschen und zu retournieren, es sei denn, gesetzliche Vorschriften erfordern eine weitere Speicherung.
13.1. Mit der Annahme des übermittelten Angebots zur Leistungserbringung erteilt der Kunde der Agentur das Recht, ihn als Referenzkunden zu benennen und in diesem Zusammenhang werblich zu nutzen.
13.2. Dies umfasst insbesondere die Verwendung der Firmendaten des Kunden auf der Unternehmenswebsite der Agentur, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos.
13.3. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde der Agentur ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie nicht übertragbares Nutzungsrecht an den hierfür erforderlichen Namens-, Bild- und Markenrechten.
13.4. Im Falle eines Widerrufs dieser Zustimmung ist die Agentur berechtigt, bereits erstellte Werbematerialien weiterhin aufzubrauchen, bevor eine endgültige Entfernung erfolgt.
14.1. Die Klauseln zu „Vertraulichkeit“ und „Haftung“ bleiben auch nach Vertragsende wirksam.
14.2. Es existieren keine mündlichen Nebenabreden zu diesen AGB.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nichtig oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsgültige und wirksame Bestimmungen ersetzt. Der Vertragszweck bleibt erhalten.
14.4. Für diese Vereinbarung gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.5. Gerichtsstand ist 2084 Weitersfeld.
14.6. Die Vertragsteile werden alle Erklärungen abgeben, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind.
14.7. Dieses Rechtsgeschäft unterliegt dem Schriftzwang gemäß § 884 ABGB. Abweichende Vereinbarungen müssen ebenfalls schriftlich getroffen werden.